Leitbild

Grundlagen und Grundsätze unserer Arbeit

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Ortsvereinigung Esslingen und Umgebung e.V.

Erarbeitet vom Vorstand in Zusammenarbeit mit den hauptamtlich Tätigen in der LEBENSHILFE ESSLINGEN mit Originalbeiträgen von Menschen mit geistiger Behinderung.
Verabschiedet 1999

Leitbild

Menschen mit geistiger Behinderung und deren Angehörige stehen im Zentrum unserer Aufgaben. Als zentrale Werte sind uns Menschenwürde, Menschenrechte und Lebensqualität besonders wichtig. Unser Menschenbild ist von den christlichen Wertvorstellungen geprägt. In unserem Leitbild ist festgehalten, wer wir sind und welche Werte und Haltungen wir vertreten. Es ist nicht nur Abbild der gewachsenen Wirklichkeit, sondern soll verbindliche Maßstäbe setzen für unsere heutige und zukünftige Arbeit.
Basis unseres Leitbildes ist das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Daraus leiten wir unsere Idealvorstellung ab:
Keinem Menschen mit geistiger (oder anderer) Behinderung wird sein Anspruch auf Menschenwürde, die allgemeinen Menschen- rechte oder die Grundrechte unseres Grundgesetzes von irgend jemand wegen seiner Behinderung abgesprochen, streitig gemacht oder vorenthalten.
Auf die Verwirklichung der sich daraus für uns ergebenden Leitziele arbeiten wir nach besten Kräften gemeinsam hin:

Jeder Mensch mit geistiger (und mehrfacher) Behinderung

  • soll ein würdiges Leben innerhalb unserer Gesellschaft führen können,
  • soll so selbständig wie möglich leben können,
  • soll so viel Schutz, Hilfe und Zuwendung bekommen, wie er selbst braucht,
  • soll die ihm gemäße Lebensqualität haben.

Diesen Idealzustand haben wir als Leitbild vor Augen.

Es weist uns die allgemeine Richtung auf unserem Weg, den wir miteinander und mit den Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Familien gehen. Da sich Umfeld und Rahmenbedingungen ständig wandeln, müssen dabei eigenes Handeln und eigene Sichtweisen wie auch das gesamte Leitbild immer wieder neu überdacht werden.



Lebenshilfe bundesweit

Die Lebenshilfe wurde 1958 von betroffenen Eltern und fachkompetenten Freunden gegründet. Ziel war es zunächst, denjenigen Kindern mit geistiger Behinderung Lebens-Chancen zu eröffnen, welche nach Ende des „Dritten Reiches” weiterleben durften und für die eine Aufnahme in die damals wenigen herkömmlichen Vollzeit-Einrichtungen aus Platzgründen nicht möglich oder aus anderen Gründen nicht erstrebenswert war. Daraus entwickelten sich über 540 Ortsvereinigungen, unsere Bundesvereinigung und 16 Landesverbände. Heute stellt sich die LEBENSHILFE bundesweit dar als Elternvereinigung, Fachverband und Einrichtungsträger.
Diese Solidargemeinschaft hat aufgebaut ein Netz der Hilfe und bedarfsgerechter Angebote für Menschen mit geistiger Behinderung in jedem Lebensalter und jeder Lebenssituation: Frühe Hilfen, Beratung und Entlastung für ihre Familien, sonderpädagogische Förderung, Begleitung beim Wohnen, Arbeiten und in der Freizeit.
Darüber hinaus ist diese Solidargemeinschaft:

  • Interessenvertretung und Anwalt geistig behinderter Menschen und ihrer Familien, jedoch offen für weitere Zielgruppen, insbesondere im Kindesalter.
  • Parteipolitisch und konfessionell unabhängige Selbsthilfeorganisation mit Eltern bzw. Angehörigen als tragendem Element.
  • Motor von Neuerungen und Verbesserungen in allen Lebensbereichen von Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Angehörigen; Wächter über das bewahrenswert Erreichte.
  • Institution für Fort- und Weiterbildung.
  • Podium für Erfahrungsaustausch.

Die LEBENSHILFE ist generell bereit zur Kooperation mit allen Institutionen, Organisationen und Einrichtungen, die vergleichbare Ziele verfolgen.
Ausführlich informiert das Grundsatzprogramm der LEBENSHILFE, zu beziehen durch unsere Geschäftsstelle.



Lebenshilfe Esslingen

Die LEBENSHILFE FÜR MENSCHEN MIT GEISTIGER BEHINDERUNG ESSLINGEN – gegründet 1961 – ist ein gemeinnütziger Verein und als Teil der bundesweiten LEBENSHILFE- Solidargemeinschaft Träger eigener Einrichtungen und Dienste. Damit ist die LEBENSHILFE ESSLINGEN auch Arbeitgeber für eine große Zahl qualifizierter Mitarbeiter/innen. Wir profitieren von den zentralen Dienstleistungen der Bundesvereinigung und des Landesverbands der LEBENSHILFE.
Darüber hinaus sind unsere besonderen Merkmale:

  • Überschaubarkeit, Wohnortnähe, Verankerung im Gemeinwesen, Möglichkeit direkter Kontakte: „Man kennt die Verantwortlichen persönlich.”
  • Authentische und glaubwürdige Legitimation für unsere Bestrebungen gegenüber Außenstehenden durch die „persönliche Betroffenheit” und das ehrenamtliche Engagement.
  • In der Satzung verankerte „Elternquote” im Vorstand.
  • Austausch persönlicher Erfahrung im Zusammenhang mit geistiger Behinderung, sowohl mit anderen Betroffenen als auch mit den „Profis“ innerhalb und außerhalb des Vereins.
  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen ehrenamtlichem Vorstand und den hauptamtlichen Mitarbeiter/innen in der Geschäftsführung sowie den Einrichtungen und Diensten. Die Verteilung der Entscheidungs- und Handlungsebenen auf Vorstand / Geschäftsführer / Einrichtungen und Dienste ist in unserer „Geschäftsordnung“ vom Juli 1997 geregelt.
  • Die „Biografie” unseres Vereins: Kontinuität in der Leitung sowie schritt- weiser, aber beharrlicher, stetiger Auf- und Ausbau unserer Angebote.
  • Keine Absicht über Esslingen und Umgebung hinaus zu expandieren.

Werdegang und derzeitige Aktivitäten:
siehe Faltblatt „Wir über uns”, zu erhalten über unsere Geschäftsstelle.



Lebensqualität und die Qualität unserer Arbeit

Die Qualität unserer Arbeit, die sich an den Bedürfnissen und Wünschen der uns anvertrauten Menschen mit geistiger Behinderung orientiert, hat großen Einfluss auf deren Lebensqualität. Lebensqualität eines Menschen mit geistiger Behinderung begreifen wir ganzheitlich. Sie ist der nicht exakt mess- oder bezifferbare Ausdruck für die Summe dessen, was ein Leben in allgemein respektierter Verschiedenheit und bestmöglicher Selbstbestimmung lebenswert macht, unabhängig von Art und Schwere der Behinderung. Dazu gehören z. B. das subjektive Wohlfühlen in Familie, Ausbildung, Arbeit, Wohnen und Freizeit oder auch die Chance auf bestmögliche Entfaltung der Persönlichkeit.
Die Qualität unserer Dienstleistungen und unserer Zuwendung für 
die Menschen mit geistiger Behinderung muss sich daran messen lassen, ob sie für deren Lebensqualität einen positiven Beitrag leistet. In diesem Sinn bemühen wir uns stets um eine optimale Qualität unserer Arbeit. Sie muss bewusst herbeigeführt und als Daueraufgabe gesichert und möglichst weiterentwickelt werden.

"Ich fühle mich im Wohnheim zu Hause, weil es fast so wie in meinem Elternhaus ist.“
B. B.



Selbstbestimmung


Wie alle Menschen haben auch geistig behinderte Menschen den Wunsch und das Recht, ihr Leben so weit wie möglich eigenständig und selbstbestimmt zu gestalten. Um dies verwirklichen zu können, sind sie auf die Unterstützung von Menschen angewiesen, die sie auf ihrem Weg zum Ziel der Selbstbestimmung begleiten. Nur in einem partnerschaftlichen Miteinander in allen Lebensbereichen, in denen der einzelne geistig behinderte Mensch so weit wie möglich in seiner Eigenständigkeit bestärkt wird, kann die Grundlage zur Selbstbestimmung geschaffen werden.

Während viele behinderte Menschen zur Gestaltung ihres Alltags nur ein geringeres Maß an Hilfe brauchen, sind schwer behinderte Menschen von Eltern, Angehörigen und Fachleuten mit hohem Einfühlungsvermögen abhängig, die sich in sie hineinversetzen können und ihre Willensäußerungen richtig wahrnehmen und respektieren. Da Menschen mit geistiger Behinderung die Einsicht in Zusammenhänge oft fehlt und da vielen von ihnen die Konsequenzen ihres Handelns und die eventuell damit verbundenen Gefahren nicht bewusst sind, brauchen sie die jeweils erforderlichen Hilfen und den besonderen Schutz durch ihre Betreuer/innen. Auf der Basis von Respekt und Achtung vor jedem menschlichen Leben, auch dem Leben mit Behinderung, sollen mit zunehmendem Alter Frei- räume geschaffen werden, in denen Förderung und Hilfe angeboten, aber nicht aufgedrängt werden, ohne jemals den Aspekt der Schutzbedürftigkeit aus den Augen zu verlieren. Für Menschen mit geistiger Behinderung soll ein Umfeld geschaffen wer- den (z. B. in der Freizeit, in der Werkstatt, beim Wohnen), das ihnen Persönlichkeitsentwicklung und soziale Kompetenz und damit verbunden Zuwachs an Selbständigkeit und Selbstbestimmung ermöglicht.
Wie alle Menschen muss auch der geistig behinderte Mensch lernen sich an Spielregeln menschlichen Zusammenseins zu halten. Auch an ihn muss die Forderung nach  Anpassung an Rahmenbedingungen gestellt werden. Ist ein Mensch aufgrund der Behinderung nicht zu dieser Anpassung, zu diesem Sich-Einfügen in der Lage, sehen wir es als unsere Aufgabe an, geeignete pädagogische Maßnahmen anzubieten ohne dabei den Anspruch auf Selbstbestimmung aufzugeben.

Die jeweiligen, individuell verschiedenen Möglichkeiten wollen wir sorgfältig und zugunsten der Menschen mit geistiger Behinderung ausloten und ihnen zum Ausschöpfen dieser Möglichkeiten die erforderlichen Hilfestellungen geben. Dann können auch Menschen mit geistiger Behinderung ein zunehmend selbstbestimmtes Leben führen.


„Die Mitarbeiter sollen nicht verbieten, wenn ich am Wochenende länger aufbleiben will.“
B. S.

„Unser Heimbeirat besteht aus 6 Personen. Wir wurden von unseren Wohngruppen zum Gruppensprecher gewählt. Alle 4 Wochen haben wir eine Heimbeiratssitzung mit der Wohnstättenleitung.“
Heimbeirat

„Wir haben Rechte, aber auch Pflichten. Wir können mitentscheiden, was wir essen wollen, was wir in der Freizeit machen möchten und wie unser Leben in der Wohngruppe sein soll.“ Heimbeirat

„Ich möchte frei sein, dass ich selber kochen kann und dass ich auch selbständig fortgehe.“
G. G.

„Nix da, ich brauch niemanden, ich kann alles alleine.“
M. H.

„Ich weiß selber, wieviel ich essen will. Ich brauche niemanden da.“
L. T.    


 

Integration und Normalisierung

Integration ist definiert als Herstellung einer Einheit durch Eingliederung in ein größeres Ganzes. Für uns bedeutet dies:

  • Menschen mit und ohne Behinderung müssen sich in gegenseitigem Respekt aufeinander zu bewegen, damit Gemeinsamkeit entstehen kann.
  • Normalisierung heißt für uns:
  • Menschen mit geistiger Behinderung sollen ein möglichst „normales“ Leben als voll akzeptierter Teil der Gesellschaft in allen Lebensbereichen und ohne behinderungsbedingte Benachteiligung führen können.

So gesehen bedingen sich Integration und Normalisierung gegenseitig. Beides muss in jedem Lebensalter und für alle Lebensbereiche angestrebt werden. Hierfür sollen Menschen mit Behinderung, wo erforderlich und möglich, qualifizierte Förderung, differenzierte Angebote sowie Unterstützung, Begleitung und Hilfen erfahren.


Einrichtungen speziell für Menschen mit Behinderung sind notwendig, wenn anderweitig ihren speziellen Bedürfnissen nicht oder nicht ausreichend Rechnung getragen werden kann. In solchen Fällen muss durch geeignete Maßnahmen der Gefahr von Ausgrenzung und Isolation entgegengewirkt werden.
Wir möchten die Öffentlichkeit durch Information und Begegnung mit behinderten Menschen für Integration und Normalisierung sensibilisieren, damit Vorurteile und Ängste abgebaut werden können. In politischen Gremien muss im öffentlichen und rechtlichen Bereich darauf hingearbeitet werden Integration und Normalisierung voranzutreiben. So ist es z. B. wichtig, Nachteilsausgleiche und rechtlichen Schutz für behinderte Menschen zu gewährleisten. Wo immer es uns möglich ist, arbeiten wir in solchen Gremien mit und setzen uns für diese Ziele ein.

„Marianne sehnt sich nach Mutterliebe. Wenn die Bewohner keine Eltern mehr haben, müssen ihnen die Mitarbeiter Liebe und Geborgenheit geben. Mitarbeiter sollen uns lieb und gerne haben.“
M. B.

„Ich bin ein alter Mann, und ein alter Mann braucht seine Ruhe.“
P. S.



Öffentlichkeitsarbeit

Wir müssen von einer breiteren Öffentlichkeit und betroffenen Familien wahrgenommen und mit unserer Aufgabenstellung akzeptiert werden und hierfür deutlich machen, weshalb die LEBENSHILFE ESSLINGEN wichtig ist.
Dazu gehören

  • ein einheitliches Erscheinungsbild,
  • eine regelmäßige Präsenz in der Presse, bei Veranstaltungen usw.,
  • der Aufbau und die Pflege persönlicher Kontakte,
  • die unermüdliche Information über unsere Aufgaben,
  • eine überzeugende Darstellung der Kompetenz als Elternverband (Kompetenz der Angehörigen kraft eigenen Erlebens) wie auch als Fachverband,
  • die Teilhabe der Menschen mit geistiger Behinderung am gesellschaftlichen Leben, dadurch auch vielgestaltige Begegnungen als wichtiger Teil der Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel einer besseren Integration.

Nur so können wir mit (ideeller und finanzieller) dauerhafter Unterstützung durch die Gesellschaft rechnen und auch betroffene Familien zur Mitwirkung gewinnen.

„Im Wohnheim haben wir Mitarbeiter, die uns helfen und uns beraten. Von der Öffentlichkeit wünschen wir uns oft mehr Verständnis und dass uns die Leute zuhören.“
Heimbeirat


 

Vom Umgang miteinander

Grundlage ist für uns eine Atmosphäre gegenseitigen Vertrauens bei Wahrnehmung und Achtung jeder und jedes Einzelnen mit ihren/seinen unterschiedlichen Gaben, Kenntnissen, Aufgaben, Wertvorstellungen und Überzeugungen. Die tägliche Arbeit soll unter Beachtung der gegebenen „Spielregeln” vor allem durch die konstruktive und partnerschaftliche Einstellung der handelnden Personen bestimmt sein. Mögliche Konflikte sollen partnerschaftlich gelöst, Meinungsunterschiede intern offen, fair, konstruktiv kritisch ausdiskutiert werden, wozu auch das Zuhören und das Sich-Hineindenken in die Position des/der Anderen gehören.
Der Umgang mit der Macht, die kraft Amtes je nach Verantwortungsbereich ausgeübt werden kann und muss, soll sorgfältig erfolgen.
Zusammenarbeit im Team ist einsamen Beschlüssen vorzuziehen.

Entscheidungen sollen allen Beteiligten mitgeteilt und diesen gegenüber begründet werden. Sie sollen respektiert, mitgetragen und nach außen solidarisch vertreten werden.

„Ich möchte wie ein normaler Mensch behandelt werden.“
H. H.

„Ich möchte wie ein erwachsener Mensch behandelt werden und fühle mich beleidigt, wenn ich wie ein Kind behandelt werde.“
B. S.


„Die Mitarbeiter/innen sollen

  • alle gleich behandeln, keinen bevorzugen, keine Kritik an Behinderten üben.
  • nett und höflich und hilfsbereit sein. Man soll gut miteinander reden können und Zeit haben, um Fragen zu besprechen.
  • freundlich sein und bei Problemen anderen helfen.“

Stimmen aus dem Bereich Offene Hilfen



Worauf wir auch in Zukunft achten müssen!

  • Unsere Arbeit und unsere Ziele müssen finanzierbar sein und bleiben. Aufgaben und Ausgaben sind an den gesichert bereitgestellten Mitteln zu orientieren. Die hierfür Zuständigen müssen für zusätzliche Aufgaben zusätzliche Mittel sicherstellen, vor allem, wenn es um Dauerverpflichtungen geht. Alle in unsere Arbeit eingebundenen Personen müssen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln sparsam und effektiv umgehen.
  • Die Finanzen müssen korrekt verwaltet, transparent und jederzeit nachprüfbar sein (einschließlich Spendenwesen).
  • Unsere Organisationsform muss sich ständig an den sich ändernden Anforderungen orientieren, dabei müssen wir technische Möglichkeiten sinnvoll nutzen. Hierzu ist auch Bereitschaft zum Wandel erforderlich.
  • Gesellschaftliche, auch gesetzgeberische Entwicklungen (und allgemein das Umfeld) sind zu berücksichtigen: positive Entwicklungen nutzen, ggf. initiieren, Chancen gemeinsam wahrnehmen, sich gegen negative Entwicklungen wehren, gegebenenfalls mit Hilfe von Landesverband und Bundesvereinigung.
  • Unser guter Ruf als seriös, verläßlich und kooperativ muss bewahrt werden.
  • Außer den Grundsätzen und Leitlinien, die wir selbst für unser Handeln festgeschrieben haben, müssen wir Rahmenbedingungen beachten, die uns von außen vorgegeben sind durch Gesetze, Grundsatzprogramme, Satzung usw. Wo immer möglich, bemühen wir uns um Verbesserung dieser Rahmenbedingungen zugunsten der Menschen mit geistiger Behinderung und um Ausschöpfung aller Möglichkeiten innerhalb gegebener Spielräume.

Hier sei beispielsweise hingewiesen

  • auf externe Vorgaben: z. B. Grundgesetz, Sozialgesetze, Vorschriften der Zuwendungsgeber; Grundsatzprogramm der Lebenshilfe bundesweit,…
  • auf externe Abhängigkeiten: z. B. Sozialämter, Gesundheitsamt, Heimaufsicht, Arbeitsamt, …

und auf interne Vorgaben der LEBENSHILFE ESSLINGEN: z. B. Satzung; Geschäftsordnung Vorstand / Geschäftsführung / Bereiche; …