Beratung

Verpflichtende Beratungsgespräche
Wir bieten Beratungsgespräche für alle Bezieher*innen von Pflegegeld an (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Diese sind bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich verpflichtend.

Zusätzlicher Service
Familien mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderung sind in jedem Lebensabschnitt mit den unterschiedlichsten Herausforderungen und Beeinträchtigungen konfrontiert. Sie können sich jederzeit gern an unseren Familienentlastenden Dienst wenden, wenn Sie Beratung, Informationen oder Unterstützung brauchen. Auf Wunsch besuchen wir Sie auch zu Hause.

Kontakt

Offene Hilfen / Familienentlastender Dienst
Erika Synovzik
Flandernstraße 49
73732 Esslingen
Tel. 0711 93 78 88 -13 / -12
Fax: 0711 93 78 88 -52
offene-hilfenlebenshilfe-esslingen.de

Anmeldung

Bitte die Anmeldung herunterladen und digital ausfüllen.