Eingliederungshilfe ist kein verzichtbarer Posten - Stellungnahme zur Pressinitiative hinsichtlich der kommunalen Finanzlage
Offener Brief an die Oberbürgermeister der Städte Esslingen, Ludwigsburg, Schwäbisch Gmünd und Tübingen - zugleich zur Kenntnis an die Mitglieder der Landespressekonferenz
Stuttgart, 15. Januar 2026
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Arnold,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Klopfer,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Knecht,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Palmer,
in der vergangenen Woche haben Sie gemeinsam vor der Landespressekonferenz vor den finanziellen Belastungen für die Kommunen und den Folgen „überzogener Standards" gewarnt. Mit Blick auf die aktuelle kommunale Finanzlage können wir diesen Schritt in die Öffentlichkeit gut nachvollziehen und teilen einige der genannten Thesen ausdrücklich.
Mit wachsender Sorge verfolgen wir jedoch, wie die öffentliche Diskussion über die Kostenentwicklung in der Eingliederungshilfe - auch angestoßen durch Ihre Initiative - medial zunehmend an Fahrt aufnimmt. So wird die Eingliederungshilfe in aktuellen Diskussionen zunehmend einseitig als „Kostentreiber" bezeichnet. Diese verkürzte Form der Darstellung birgt die Gefahr, Menschen mit Behinderung indirekt eine Verantwortung für kommunale Haushaltsprobleme zuzuschreiben. Als Verantwortliche der Lebenshilfen vor Ort und als Vertreterinnen und Vertreter vieler betroffener Familien möchten wir hierzu klar Stellung beziehen.
Wir sind uns sicherlich einig: Menschen mit Behinderung sind nicht der Grund für die Haushaltslage der Kommunen. Sie sind Bürgerinnen und Bürger mit einem gesetzlichen Anspruch auf Teilhabe - einem Anspruch, der mit dem Bundesteilhabegesetz bewusst gestärkt wurde, um jahrzehntelange strukturelle Benachteiligungen abzubauen. Die Reform war politisch gewollt, gesellschaftlich notwendig und fachlich richtig.
Gleichzeitig ist unbestritten, dass die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes auf Grundlage des gültigen Landesrahmenvertrages zu erheblichen Kostensteigerungen geführt hat. Diese Entwicklung ist jedoch nicht auf „zu hohe Standards" oder „zu umfassende Unterstützung" zurückzuführen, sondern auf strukturelle Faktoren, die seit Jahren bekannt sind. Ein Flickenteppich an Verfahren und Regelungen in Baden-Württemberg führt zu Doppelprüfungen, analogen Prozessen und unnötiger Bürokratie. Leistungserbringer und Leistungsträger arbeiten unter einem hohen Dokumentationsdruck, der wertvolle Ressourcen bindet, ohne die Qualität der Unterstützung zu verbessern.
Auch hat Ihre z.T. undifferenzierte Darstellung im Rahmen der Presseinitiative in den vergangenen Tagen zu einer stark verkürzten öffentlichen Debatte geführt. So ist Ihnen sicherlich nicht entgangen, dass Ihr Stuttgarter Amtskollege Oberbürgermeister Frank Nopper in diesen Tagen gegenüber der Stuttgarter Zeitung Ihre Initiative unterstützend aufgegriffen hat, um gleichzeitig zu betonen, man müsse sich „vom Schlaraffenland verabschieden"; die Ausgaben nach dem Bundesteilhabegesetz überstiegen in Stuttgart das gesamte Grundsteueraufkommen.
Irreführende Vergleiche dieser Art verleihen gesellschaftlichen und politischen Kräften Auftrieb, denen wir keinen zusätzlichen Einfluss verschaffen sollten.
Nicht Menschen mit Behinderung oder ihre Unterstützungsbedarfe gehören in den Fokus der Kritik, sondern die strukturellen Rahmenbedingungen. Bürokratieabbau und Digitalisierung bieten enorme Einsparpotenziale, ohne die Qualität der Unterstützung zu gefährden. Dafür ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Land und Leistungserbringern notwendig, um praxistaugliche Lösungen zu entwickeln.
Im Kern haben wir Ihre Initiative in diesem Sinne verstanden, zugleich sehen wir Sie in der Verantwortung, die nun entfachte öffentliche Debatte und ihre Verwerfungen aktiv und kritisch zu begleiten.
Soziale Angebote sind kein verzichtbarer Posten, sondern eine Investition in Stabilität und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie verhindern Folgekosten, stärken Familien, ermöglichen Teilhabe und sichern langfristig soziale Stabilität. In Bezug auf das Bundesteilhabegesetz sind sie vor allem ein klar definierter rechtlicher Anspruch.
Als Lebenshilfen vor Ort stehen wir jederzeit bereit, konstruktiv an Lösungen mitzuwirken.
Wir erwarten jedoch, dass Menschen mit Behinderung nicht zu öffentlichen Symbolfiguren kommunaler Haushaltsdebatten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Elke Willi
Vorstandsvorsitzende
Lebenshilfe Esslingen e. V.
Dr. Ralf Kümper
Vorstand
Lebenshilfe Tübingen e. V.
Stephan Kurzenberger
Geschäftsführer
Wohnstätten der Lebenshilfe Ludwigsburg gGmbH
Philipp Goroll
Geschäftsführer
Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen Schwäbisch Gmünd gGmbH
Christian Sigg
Vorstand
Landesverband Lebenshilfe Baden-Württemberg e.V.