Finanzierungsmöglichkeiten
Der Familienentlastende Dienst wird gefördert durch Zuschüsse des Landes Baden-Württemberg sowie durch den Landkreis Esslingen. Wir berechnen für alle Angebote eine Gebühr. Diese Gebühr kann vorrangig als „Verhinderungspflege“ oder durch den „Entlastungsbetrag“ von den Pflegekassen erstattet werden.
Außerdem übernimmt die Eingliederungshilfe in Einzelfällen die Kosten.
- Sommer-Ferienprogramm und Freizeiten können als Entlastungsbetrag (EB) und Verhinderungspflege (VP) abgerechnet werden.
- Faschings-, Oster-, Pfingst-, Herbst-Ferienprogramme können über die Eingliederungshilfe abgerechnet werden.
- Freizeit-, Bildungs-, und Sportgruppen, Kurse und Aktionen können nur als Verhinderungspflege (VP) abgerechnet werden.
- Fahrtkosten, Verpflegung und Eintritte werden gesondert privat in Rechnung gestellt.
Finanzierungsmöglichkeiten:
Entlastungsbetrag (Pflegekasse)
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1-5 verfügen über ein Budget von 131 € pro Monat für Einzelbetreuungen, Ferienprogramme und Freizeiten. Achtung: Unsere Freizeit-, Bildungs- und Sportgruppen sowie die Fahrdienste können nicht über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.
Verhinderungspflege (Pflegekasse)
Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung einen Pflegegrad 2-5 haben, können über ein Budget von 1.685 € pro Jahr für Einzel- und Gruppenbetreuungen und Freizeiten verfügen. Bei Pflegegrad 2 + 3 erhöht es sich auf bis zu 2.527 €, wenn die „Kurzzeitpflege“ nicht oder nicht voll in Anspruch genommen wird. Bei Pflegegrad 4 + 5 auf bis zu 3.539 € für unter 25-Jährige, und ab 1.7.2025 für alle mit Pflegegrad 2-5, als „gemeinsamer Jahresbeitrag“ in Höhe von 3.539 €.
Kurzzeitpflege (Pflegekasse)
Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung einen Pflegegrad 2-5 haben, können in geeigneten Einrichtungen der Behindertenhilfe für die Betreuung zusätzlich über ein Budget von 1.854 € pro Jahr verfügen. Das Budget erhöht sich auf bis zu 3.539 €, wenn die Verhinderungspflege nicht/nicht voll in Anspruch genommen wird. Ab 1.7.2025 für alle mit Pflegegrad 2-5, als „gemeinsamer Jahresbeitrag“ in Höhe von 3.539 €. (Die Angebote der Offenen Hilfen haben für „Kurzzeitpflege“ keine Anerkennung)
Eingliederungshilfe (Amt für besondere Hilfen, Landratsamt Esslingen)
- Assistenz zur „Teilhabe“
- Assistenz als „persönliches Budget“
- Assistenz als „aufstockende Hilfe“
- Finanzierung von Ferienprogrammen > Download Antrag
Kosten und Finanzierung der Ferienangebote > Download Kosten und Finanzierung
Menschen mit Behinderung können im Einzelfall auf Antrag und eventuell nach Einkommens- und Vermögensprüfung eine Finanzierung von verschiedenen Angeboten und Hilfen durch die Eingliederungshilfe erhalten. Um stationäre Hilfen zu vermeiden, ist auch eine regelmäßige Geldleistung („persönliches Budget“) möglich, mit der Hilfen selbst finanziert werden können.
Sonderurlaub oder Haushaltshilfe bei Krankheit der Eltern (Krankenkassen)
Bei Erkrankung der Eltern kann eine Haushaltshilfe stundenweise auf Verordnung des Arztes finanziert werden.
Pflegeurlaub (Pflegekassen)
Bei einer akut auftretenden Pflegesituation zahlt die Pflegekasse als Lohnersatzleistung bis zu 10 Tage Pflegeunterstützungsgeld.
Weitere Fragen
Wenn Sie noch Fragen haben oder sich im Detail informieren wollen, können Sie sich gern jederzeit an uns wenden.
Weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten von Freizeitaktivitäten in den Offenen Hilfen
Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe
- von bis zu 15 € Zuschuss monatlich
- für Kinder und Jugendliche
- für Mitgliedsbeiträge, Gebühren, Eintrittsgelder,
- Ausrüstungsgegenstände
- in den Bereichen Vereine, Sport, Kultur, Geselligkeit, Ferienangebote, Freizeiten
- Mittagsverpflegung in der Schule und Nachmittagsbetreuung
Antragstellung: Beim Jobcenter, wenn sie Bürgergeld erhalten:
Beim Jobcenter, wenn sie Bürgergeld erhalten:
Job-Center
Beim Landratsamt (Kreissozialamt) wenn Sie Sozialhilfe-
leistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen:
Landratsamt
Landes-Familien-Pass
Mit dem Landes-Familien-Pass bezahlen Sie für viele Eintritte weniger. Sie können mit ihrer Familie so Ausflüge machen, die weniger kosten.
Landes-Familien-Pass
Voraussetzungen:
Wenn Sie ein Kind haben und Bürgergeld, Kinder-Zuschlag oder Leistungen aus dem Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz beziehen, wenn Sie drei oder mehr Kinder oder ein schwerbehindertes Kind haben.
Antragsstellung bei Ihrer Gemeinde, auf dem Bürgeramt oder im Rathaus:
Ostfildern
Esslingen
Stadtpass oder Bonuskarten
Zusätzlich gibt es von vielen Gemeinden noch „Ausweise“ (zum Beispiel Stadtpass oder Bonuskarte) mit denen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Vergünstigungen erhalten:
Esslingen: Stadtpass
Esslingen: Kulturpass
Denkendorf: Familienpass
Wernau: Wernau Card
Ostfildern: Ostfildern-Pass
Wendlingen: Wendlingen Card
Kinderstiftung Esslingen-Nürtingen
Sie haben wenig Geld und Ihr Kind möchte gerne in den Sport-Verein, ein Instrument lernen oder in ein Ferien-Lager? Dann fragen Sie um Hilfe bei:
Kinderstiftung Esslingen-Nürtingen
Kontakt

Offene Hilfen / Familienentlastender Dienst
Erika Synovzik
Flandernstraße 49
73732 Esslingen
Tel. 0711 93 78 88 -213 / -212
Fax: 0711 93 78 88 -252
offene-hilfenlebenshilfe-esslingen.de