Finanzierungsmöglichkeiten

Der Familienentlastende Dienst wird gefördert durch Zuschüsse des Landes Baden-Württemberg sowie durch den Landkreis Esslingen. Wir berechnen für alle Angebote eine Gebühr. Diese Gebühr kann vorrangig als „Verhinderungspflege“ oder durch den „Entlastungsbetrag“ von den Pflegekassen erstattet werden.
Außerdem übernimmt die Eingliederungshilfe in Einzelfällen die Kosten.

Folgende Finanzierungsmöglichkeiten bestehen:

Entlastungsbetrag (Pflegekasse)
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1-5 verfügen über ein Budget von 125 € pro Monat für Einzelbetreuungen, Ferienprogramme und Freizeiten. Achtung: Unsere Freizeit-, Bildungs- und Sportgruppen sowie die Fahrdienste können nicht über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.

Verhinderungspflege (Pflegekasse)
Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung einen Pflegegrad 2-5 haben, können über ein Budget von 1.612 € pro Jahr für Einzel- und Gruppenbetreuungen und Freizeiten verfügen. Bei Pflegegrad 2 + 3 erhöht es sich auf bis zu 2.418 €, wenn die „Kurzzeitpflege“ nicht oder nicht voll in Anspruch genommen wird. Bei Pflegegrad 4 + 5 auf bis zu 3.368 € für unter 25-Jährige.

Kurzzeitpflege (Pflegekasse)
Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung einen Pflegegrad 2-5 haben, können in geeigneten Einrichtungen der Behindertenhilfe für die Betreuung zusätzlich über ein Budget von 1.612 € pro Jahr verfügen. Das Budget erhöht sich auf bis zu 3.386 €, wenn die Verhinderungspflege nicht/nicht voll in Anspruch genommen wird. (Die Angebote der Offenen Hilfen haben für „Kurzzeitpflege“ keine Anerkennung)

Eingliederungshilfe (Amt für besondere Hilfen)

  • Assistenz zur „Teilhabe“
  • Assistenz als „persönliches Budget“
  • Assistenz als „aufstockende Hilfe“
  • Finanzierung von Ferienprogrammen > Download Antrag

Menschen mit Behinderung können im Einzelfall auf Antrag und eventuell nach Einkommens- und Vermögensprüfung eine Finanzierung von verschiedenen Angeboten und Hilfen durch die Eingliederungshilfe erhalten. Um stationäre Hilfen zu vermeiden, ist auch eine regelmäßige Geldleistung („persönliches Budget“) möglich, mit der Hilfen selbst finanziert werden können.

Sonderurlaub oder Haushaltshilfe bei Krankheit der Eltern (Krankenkassen)
Bei Erkrankung der Eltern kann eine Haushaltshilfe stundenweise auf Verordnung des Arztes finanziert werden.

Pflegeurlaub (Pflegekassen)
Bei einer akut auftretenden Pflegesituation zahlt die Pflegekasse als Lohnersatzleistung bis zu 10 Tage Pflegeunterstützungsgeld.

Weitere Fragen
Wenn Sie noch Fragen haben oder sich im Detail informieren wollen, können Sie sich gern jederzeit an uns wenden.

Kontakt

Offene Hilfen / Familienentlastender Dienst
Erika Synovzik
Flandernstraße 49
73732 Esslingen
Tel. 0711 93 78 88 -13 / -12
Fax: 0711 93 78 88 -52
offene-hilfenlebenshilfe-esslingen.de