Assistenz und Einzelbetreuung zur Entlastung

Falls Sie ganz praktische Unterstützung oder Assistenz in Ihrem Alltag brauchen, können Sie sich an unseren Familienentlastenden Dienst wenden. Wir vermitteln Ihnen angeleitete Helfer*innen oder Fachkräfte zur Entlastung.

Auch Assistenz bei der Freizeitgestaltung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderung ist möglich.

Einzelbetreuungen als Leistungen der Pflegeversicherung

Verhinderungspflege (§ 39 PVG) pro Std.

(Pflegekasse zahlt: 6 Wo./bis 1.612 € - 2.418 €. bzw. 3.368 €/J)

für Mitglieder
21,00 €
für Nichtmitglieder
21,50 €
Übernachtung pauschal für Mitglieder
40,00 €
Übernachtung pauschal für Nichtmitglieder
42,00 €
maximal aber pro Tag für Mitglieder
126,00 €
maximal aber pro Tag für Nichtmitglieder
129,00 €

Entlastungsbetrag (§ 45b PVG) pro Std.

(Pflegekasse zahlt: bis 125 € mtl.)

für Mitglieder
21,00 €
für Nichtmitglieder
21,50 €
Übernachtung pauschal für Mitglieder
42,00 €
Übernachtung pauschal für Nichtmitglieder
43,00 €
maximal aber pro Tag für Mitglieder
126,00 €
maximal aber pro Tag für Nichtmitglieder
129,00 €

Einzelbetreuungen als Leistungen der Eingliederungshilfe

Durch die Einführung des Bundesteilhabegesetzes wird es Veränderungen in der Finanzierung durch die Eingliederungshilfe geben.

Kommen Sie auf uns zu, wir beraten Sie gerne.

Kontakt

Offene Hilfen / Familienentlastender Dienst
Erika Synovzik
Flandernstraße 49
73732 Esslingen
Tel. 0711 93 78 88 -13 / -12
Fax: 0711 93 78 88 -52
offene-hilfenlebenshilfe-esslingen.de