Wohnen auf Zeit
Ziel dieses Angebotes ist, die vorübergehende Aufnahme von Menschen mit geistiger Behinderung zu ermöglichen, um deren Angehörige im häuslichen Bereich zu entlasten und ihnen in Notsituationen helfen zu können. Aber auch während eines Erholungsurlaubes der Angehörigen, welcher im Interesse einer gesundheitlichen Prävention erfolgt, ist eine vorübergehende Aufnahme in der Kurzzeitwohnstätte möglich. Voraussetzung für eine Aufnahme ist, dass die betreffende Person volljährig ist und dass sie tagsüber ein weiteres Hilfeangebot unserer Einrichtung (Werkstatt oder Altentagesstätte) wahrnimmt. Die Platzkapazität ist für vier Personen (2 Einzelzimmer, 1 Doppelzimmer) ausgerichtet.
Bei Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe) der zu betreuenden Person werden die Kosten der Betreuung zu 65 Prozent von der Pflegekasse der jeweiligen Krankenkasse im Rahmen der Verhinderungspflege übernommen. Den restlichen Betrag, so genannte „Hotelkosten“, übernimmt in der Regel der Sozialhilfeträger. Besteht keine Pflegebedürftigkeit, erfolgt die Abrechnung der gesamten Kosten über den Sozialhilfeträger. Der Anspruch auf stationäre Verhinderungspflege besteht maximal für 28 Tage im Jahr.
Bei einer stationären Behandlung der haushaltsführenden Person übernimmt die Krankenkasse der verhinderten Person die Kosten der Betreuung. Die Hilfegewährung erfolgt dann im Rahmen der Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes. Für diese Hilfegewährung sind 14 Tage im Jahr vorgesehen.
Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gern behilflich.
Vereinbaren Sie mit uns einen Termin für ein ausführliches Informationsgespräch.
Bereichsleitung Wohnen
Antonia Romero
Tel. 0711 / 937 888-14
Fax 0711 / 937 888-50
romero@lebenshilfe-esslingen.de





