Der Verein für Betreuungen e. V. bietet telefonische und persönliche Beratung zu Fragen der gesetzlichen Betreuung, der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung an. Der Verein veranstaltet für ehrenamtliche Betreuer/innen und interessierte regemäßige Gesprächsrunden, Informastionsabende und Einführungskurse.
Betreuung statt Entmündigung Seit 1992 ist das Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht durch das Betreuungsgesetzt abgelöst. Entmündigung, Pflegschaft und Vormundschaft sind für Erwachsene abgeschaft worden. Stattdessen werden Betroffene individuell und persönlich duch ihre gesetzlichen Betreuer/innen nur noch in den Bereichen gesetztlich vertreten, beraten und unterstützt, in denen sie Hilfe benötigen.
Wer wird betreut? Erwachsene Menschen, die aufgrund Krankheit, Alter oder Behinderung einen Teil ihrer Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.
Was macht ein/e Betreuer/in? Betreuer/innen unterstützen Betroffene unter Berücksichtigung ihres persönlichen Wohls und ihrer Interessen, z. B. bei der Organisation des Alltags, bei persönlichen Angelegenheiten und bei Behördengängen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Vereins. Diese Angeobte sind kostenlos und unverbindlich.
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