Stiftung Lebenshilfe Esslingen |
||
Die Lebenshilfe Esslingen vertritt die Interessen von Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Angehörigen. In dieser Zeit ist ein dichtes Netz von Dienstleistungen entstanden. Um dieses Netz auch künftig zu erhalten und auszubauen, ist neben der staatlichen Grundversorgung eine zukunftsorientierte Finanzgrundlage notwendig. Zu diesem Zweck wurde am 21.12.2000 die Stiftung Lebenshilfe Esslingen gegründet. Die Rechtsgrundlage für die Stiftung Lebenshilfe Esslingen ist das Stiftungsgesetz des Landes Baden-Württemberg. Die Stiftung steht unter der Aufsicht des Regierungspräsidiums Stuttgart. Die Stiftung ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Zuwendungen an sie sind deshalb frei von der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Stiftungen müssen grundsätzlich ihr Vermögen erhalten. Nur die jährlichen Vermögenserträge stehen für die Erfüllung des vom Stifter oder der Stifterin festgelegten Stiftungszweckes zur Verfügung. |
|
|
Spendenkonten |
||
|
||
(C) 2008 - Alle Rechte vorbehalten |
||