Finanzierungsmöglichkeiten

Neben Zuschüssen vom Land Baden-Württemberg wie auch vom Landkreis Esslingen wird ein großer Teil unserer Ausgaben durch Spenden unseres Vereins getragen.
Daneben verlangen wir für fast alle Angebote eine Eigenbeteiligung der Eltern. Diese Gebühr kann vorrangig als Verhinderungspflege oder zusätzliche Betreuungsleistung den Pflegekassen in Rechnung gestellt werden. Wenn Sie die Kosten so nicht abrechnen können oder auch in Härtefällen, ist eine Ermäßigung durch den Verein möglich.

Leistungen der Pflegeversicherung. [164 KB]

Folgene Finanzierungsmöglichkeiten bestehen

Privatzahler
Teilnehmer, die keine Pflegeeinstufung durch die Pflegekasse haben oder deren Budgets der Pflegekasse aufgebraucht sind, berechnen wir eine Eigenbeteiligung, die für Mitglieder zum Teil subventioniert ist.

Zusätzliche Betreuungsleistung (Pflegekasse)
Menschen, die eine geistige, psychische oder dementielle Behinderung haben, können für Einzelbetreuungen und Gruppenbetreuungen (nur durch anerkannte Dienste) über ein Budget von bis zu € 100,00 bzw. € 200,00 im Monat verfügen. Weitere Informationen [109 KB]

Verhinderungspflege
Teilnehmer, die aufgrund ihrer Behinderung eine Pflegeeinstufung haben, können für Einzel- und Gruppenbetreuungen über ein Budget von € 1550,00 im Jahr verfügen.

Kurzzeitpflege (Pflegekasse)
Teilnehmer unter 18 Jahren, die aufgrund ihrer Behinderung eine Pflegeeinstufung haben, können in Einrichtungen der Behindertenhilfe für die Betreuung zusätzlich über ein Budget von € 1510,00 im Jahr verfügen.


Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

Eingliederungshilfe (Sozialamt) oder Jugendhilfe (Jugendamt)
Menschen mit Behinderung können (vor allem, wenn die Leistungen der Pflege- und Krankenkasse ausgeschöpft sind) im Einzelfall auf Antrag und eventuell nach Einkommens- und Vermögensprüfung eine Finanzierung von verschiedenen Angeboten und Hilfen durch das Sozialamt oder Jugendamt erhalten.
Um stationäre Hilfen zu vermeiden, ist auch eine regelmäßige Geldleistung ("persönliches Budget") möglich, mit der Hilfen selbst finanziert werden können.

Sonderurlaub oder Haushaltshilfe bei Krankheit der Eltern (Krankenkasse)
Bei Erkrankung der Eltern kann eine Haushaltshilfe stundenweise auf Verordnung der Arztes finanziert werden. Auch Sonderurlaub kann beantragt werden.

An den Kosten darf es aber nicht scheitern!
In Härtefällen kann man bei der Lebenshilfe Esslingen e. V. oder der Stiftung der Lebenshilfe eine Kostenermäßigung oder Kostenübernahme beantragen.

Wenn Sie noch Fragen haben oder sich im Detail informieren wollen, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Bereichsleitung Offene Hilfen
Erika Synovzik

Tel. 0711 / 937 888 - 13/19
Fax 0711 / 937 888 - 52
synovzik@lebenshilfe-esslingen.de


Spenden sind dringend notwendig!
Sollten Sie die Möglichkeit haben, unsere Arbeit durch Spenden oder eine Zustiftung zu unterstützen wären wir Ihnen sehr dankbar.
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