Angehörige behinderter Kinder, Jugendlicher und Erwachsener sind von Anfang an mit vielen Fragen, Anforderungen und Problemen konfrontiert. Wir informieren und beraten Sie gerne über alle Hilfen und Leistungen, die zur Verfügung stehen. Selbstverständlich machen wir auch Hausbesuche.
Angehörige die Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz erhalten, können bei uns den verpflichtenden Beratungsbesuch (§ 37 PVG) in Anspruch nehmen.
Finanzierungsmöglichkeiten für entlastende Angebote
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Bereichsleitung Offene Hilfen
Erika Synovzik
Tel. 0711 / 937 888 - 13/19
Fax 0711 / 937 888 - 52
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